04.06.2023
 
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REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals; also für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Es handelt sich dabei um eine EU-Chemikalienverordnung, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist. Als EU-Verordnung besitzt REACH gleichermaßen und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten Gültigkeit. Durch REACH wird das bisherige Chemikalienrecht grundlegend harmonisiert und vereinfacht.

Gleichzeitig beginnt am 1. Juni 2008 bis 30. November 2008 die halbjährliche Vorregistrierungsfrist für bestimmte Stoffe, die sich auf dem Markt befinden und die nach REACH registrierungspflichtig sind. Die Vorregistrierung ist der eigentlichen Registrierung vorgeschaltet.

Alle Salz-Produkte von ASBIT bestehen aus Natriumchlorid und sind als natürliches mineralisches Produkt, das chemisch nicht verändert worden ist, nicht registrierungspflichtig. Insofern sind wir von den Regelungen nach REACH bei unseren Salzprodukten nicht direkt betroffen.

Natürlich werden wir bei unseren Vorlieferanten rechtzeitig alle Maßnahmen ergreifen, um die Belieferung mit Produkten für unsere Produktion zu gewährleisten. So stellen wir sicher, unsere Kunden weiterhin mit "ihren" gewünschten Produkten in der gewohnten Qualität zu beliefern.

 
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